Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht steht in rechtlicher Betrachtungsweise bei denjenigen Menschen im Fokus, die im Arbeitswesen tätig sind, tätig werden wollen oder tätig waren. Durch das Arbeitsrecht werden insbesondere die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, sprich des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers geregelt und festgehalten. Bei Rechtsverletzung dieser Rechte und Pflichten können mögliche Ansprüche für die Parteien entstehen. 

Man spricht vom Individualarbeitsrecht, wenn es um die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer als solche geht. Das kollektive Arbeitsrecht hingegen form die rechtliche Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitgeberverbänden auf der einen Seite und zwischen dem Betriebsrat und den  Gewerkschaften auf der anderen Seite. 

Da das Arbeitsrecht ein großer Rechtsbereich ist, gibt es zu den verschiedensten Themen auch die entsprechenden, speziellen Rechtsgrundlagen. Zu den gesetzlichen Grundlagen gehören unter anderem 

  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • die Betriebsverfassung (BetrVG), 
  • das Bundesurlaubsgesetz (BurlG),
  • das Kündigungsschutzgesetz (KSchG),
  • das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie
  • die §§ 611 ff. BGB. 

Im Vordergrund der Grundlagen im Arbeitsrecht steht jedoch der Arbeitsvertrag zwischen den Parteien. Es wird empfohlen, diesen in schriftlicher Form aufgrund von Beweisgründen zu verfassen. 

Besonders die folgenden aufgelisteten Themen und Konstellationen können im Arbeitsrecht zu Problemen führen und bedürfen einer juristischen Unterstützung bzw. Beratung:

  • Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Datenschutz
  • Krankheit
  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Lohnstreitigkeiten
  • Urlaubsanspruch

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Arbeitsrechts näherbringen, insbesondere aber die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aufzeigen und Sie über die daraus resultierenden Ansprüche aufklären.