Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist in § 611a BGB geregelt und ist eine speziellere Form des Dienstvertrags gem. § 611 BGB. Durch den Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bzw. des Arbeitgebers vereinbart. In dem Arbeitsvertrag müssen die Arbeitszeit, der Arbeitsumfang, der Arbeitsort, der Arbeitslohn und die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers festgelegt werden. Es ist auch nach der Art des Arbeitsverhältnisses möglich, in dem Vertrag Vereinbarungen über die Geltung von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen zu treffen.